Das ändert sich durch die Novelle des EWärmeG Baden Württemberg:
Für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und deren Heizungen nach
dem 1. Juli 2015 erneuert werden, gilt ein Pflichtanteil von 15 % an erneuerbarer Energien.
Bisher waren es 10 %.
Das EWärmeG wird bürgerfreundlicher und sozial ausgewogener: Es gibt in Zukunft weit
mehr Wege, wie dieser Pflichtanteil erreicht werden kann. Die Solarthermie ist nicht mehr
sogenannte "Ankertechnologie". Maßnahmen können kombiniert und individuelle Lösungen
gefunden werden. So zählt z.B. auch das Dämmen der Kellerdecke; für Haushalte mit
geringem Einkommen gibt es die Option, Bioöl und Biogas zu nutzen.
Selbstverständlich gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich bei unzumutbaren Härten von der
gesetzliche Verpflichtungen befreien zu lassen.
Künftig werden neben Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude (u.a. Hotels und
Bürogebäude) einbezogen.
Wer Schritt für Schritt sanieren will, kann auch schon mit einem "energetischen
Sanierungsfahrplan" die gesetzlichen Anforderungen zum Teil erfüllen. Dieser Fahrplan, der
gerne von uns erstellt werden kann (Kosten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus etwa 800 Euro)
zeigt den Weg zum Ziel auf: Er enthält die Bandbreite möglicher Sanierungsarbeiten und stellt
Kosten und Nutzen gegenüber. Er wird bei Wohngebäuden – wenn man so will – mit 5 Prozent
angerechnet; bei Nicht-Wohngebäuden mit 15 Prozent, weil hier die Planungen teurer und komplexer sind.
Seit 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro
bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des
Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für