Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes entsprechend der Anforderungen des EWärmeG in
Baden-Württemberg wird im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung eine Analyse des Ist-Zustands
des Gebäudes erstellt. Aufbauend auf dieser Energieberatung werden dem Hausbesitzer dann
mindestens zwei Alternativen vorgestellt, wie bei einer energetischen Sanierung vorgegangen
werden kann.
Dies kann im Rahmen eines weiteren Vor-Ort-Besuchs durch ein persönliches
Beratungsgespräch oder auch telefonisch erfolgen.
Die Umsetzung der Maßnahmen des
Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.
Höhe der Förderung
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder
Zweifamilienhäusern
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80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden
ab drei Wohneinheiten
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zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der
Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Bei Nichtwohngebäuden ist der Sanierungsfahrplan eine Option, um das EWärmeG vollständig zu erfüllen. Dieser muss dann aber zusätzlich die Themen Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung mit berücksichtigen und ist daher auch umfangreicher und aufwändiger als ein Sanierungsfahrplan für "normale" Wohngebäude. Die erforderlichen Inhalte und die Voraussetzungen zu diesem Sanierungsfahrplan und zur Ausstellungsberechtigung sind ebenfalls in der Verordnung festgelegt. Aufgrund der Vielfältigkeit der Gebäudetypen bei Nichtwohngebäuden ist jedoch kein Musterbericht verfügbar.