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Sanierungsfahrplan

im Rahmen einer Vor-Ort-Energieberatung


Wie wird ein Sanierungsfahrplan erstellt?

Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes entsprechend der Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg wird im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes erstellt. Aufbauend auf dieser Energieberatung werden dem Hausbesitzer dann mindestens zwei Alternativen vorgestellt, wie bei einer energetischen Sanierung vorgegangen werden kann.

Dies kann im Rahmen eines weiteren Vor-Ort-Besuchs durch ein persönliches Beratungsgespräch oder auch telefonisch erfolgen.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.

Höhe der Förderung

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Welche Regelungen gelten für Nichtwohngebäude?

Bei Nichtwohngebäuden ist der Sanierungsfahrplan eine Option, um das EWärmeG vollständig zu erfüllen. Dieser muss dann aber zusätzlich die Themen Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung mit berücksichtigen und ist daher auch umfangreicher und aufwändiger als ein Sanierungsfahrplan für "normale" Wohngebäude. Die erforderlichen Inhalte und die Voraussetzungen zu diesem Sanierungsfahrplan und zur Ausstellungsberechtigung sind ebenfalls in der Verordnung festgelegt. Aufgrund der Vielfältigkeit der Gebäudetypen bei Nichtwohngebäuden ist jedoch kein Musterbericht verfügbar.